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   BVerwG, 16.10.1995 - 11 B 142.95   

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https://dejure.org/1995,7285
BVerwG, 16.10.1995 - 11 B 142.95 (https://dejure.org/1995,7285)
BVerwG, Entscheidung vom 16.10.1995 - 11 B 142.95 (https://dejure.org/1995,7285)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Oktober 1995 - 11 B 142.95 (https://dejure.org/1995,7285)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung bei erstmaligem Auftreten einer psychischen Erkrankung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVZO § 15b Abs. 2
    Straßenverkehrsrecht: Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung bei erstmaligem Auftreten einer psychischen Erkrankung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1995 - 11 B 142.95
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Sache dann zu, wenn für die Entscheidung der Vorinstanz eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich wäre und deren höchstrichterliche Klärung im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1995 - 11 B 142.95
    Es ist nämlich nicht zweifelhaft, daß es psychische Erkrankungen gibt, die "bei vernünftiger, lebensnaher Einschätzung die ernsthafte Besorgnis begründen, daß der Betroffene sich als Führer eines Kraftfahrzeugs nicht verkehrsgerecht und umsichtig verhalten wird" (BVerfGE 89, 69 [BVerfG 24.06.1993 - 1 BvR 689/92]).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 16.10.1995 - 11 B 142.95
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Sache dann zu, wenn für die Entscheidung der Vorinstanz eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich wäre und deren höchstrichterliche Klärung im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 05.07.1996 - 11 B 47.96

    Erforderlichkeit der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache für die Zulassung

    Ein "konkreter Bezug" des bisherigen Verhaltens des Kraftfahrers zum Kraftfahrzeugverkehr ist nicht erforderlich (vgl. BVerwG, Beschluß vom 28. September 1981 - BVerwG 7 B 188.91 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 60; Beschluß vom 16. Oktober 1995 - BVerwG 11 B 142.95 -).
  • BVerwG, 13.11.1995 - 11 B 143.95

    Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Diensten und Einrichtungen der

    Rechtsgrundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift kommt einer Rechtssache nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann zu, wenn für die Entscheidung der Vorinstanz eine bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte konkrete Frage des revisiblen Rechts von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich wäre und deren Klärung im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]; zuletzt etwa Beschluß vom 16. Oktober 1995 - BVerwG 11 B 142.95 -).
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